Studienbeiträge
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Ab dem Sommersemester 2007 sind in Bayern Studienbeiträge eingeführt worden. Die Bestimmungen hierzu finden Sie im Bayerischen Hochschulgesetz (Art. 71), das zum 1. Juni 2006 in Kraft getreten ist.
Hinweise zur Höhe und Verwendung der Studienbeiträge an der Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), sowie Bedingungen für die Befreiung von Studienbeiträgen finden Sie in der Satzung zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge.
An der Universität Erlangen-Nürnberg betragen die Beiträge 500 Euro pro Semester. Mit dem Geld werden die Studienbedingungen verbessert. Dies geschieht vor allem durch Erweiterung der Lehrangebote und eine bessere Betreuung der Studierenden, sowie eine Verbesserung der Ausstattung und der Serviceleistungen.
Für besonders begabte Studierende wird außerdem deren Förderung durch das Leonardo-Kolleg aus den Studienbeiträgen finanziert.
Der Gesamtbetrag, der der Universität zur Verfügung steht, wird je nach Anzahl der Studierenden auf die einzelnen Fakultäten aufgeteilt.
Verwendung
Verwendung der Studienbeiträge an der Naturwissenschaftlichen Fakultät (PDFs, nach Lehreinheiten aufgegliedert):
- Wintersemester 2011/12
- Sommersemester 2011
- Wintersemester 2010/11
- Sommersemester 2010
- Wintersemester 2009/10
- Sommersemester 2009
- Wintersemester 2008/09
- Sommersemester 2008
- Wintersemester 2007/08
- Sommersemester 2007
Verwendung der Studienbeiträge für zentrale Maßnahmen an der FAU:
- Wintersemester 2011/12
- Sommersemester 2011
- Wintersemester 2010/11
- Sommersemester 2010
- Wintersemester 2009/10
- Sommersemester 2009
- Wintersemester 2008/09
- Sommersemester 2008
- Wintersemester 2007/08
- Sommersemester 2007
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
Webseite der FAU zum Thema Studienbeiträge
Verwendung der Studienbeiträge
Antrag auf Befreiung von den Studienbeiträgen (PDF)
Hinweise zum Antrag (PDF)
Infos zu allen technischen und/oder organisatorischen Fragen einschließlich der Anträge

