Studienbeiträge

 
Ab dem Sommersemester 2007 sind in Bayern Studienbeiträge eingeführt worden. Die Bestimmungen hierzu finden Sie im Bayerischen Hochschulgesetz (Art. 71), das zum 1. Juni 2006 in Kraft getreten ist.

Hinweise zur Höhe und Verwendung der Studienbeiträge an der Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), sowie Bedingungen für die Befreiung von Studienbeiträgen finden Sie in der Satzung zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge.

An der Universität Erlangen-Nürnberg betragen die Beiträge 500 Euro pro Semester. Mit dem Geld werden die Studienbedingungen verbessert. Dies geschieht vor allem durch Erweiterung der Lehrangebote und eine bessere Betreuung der Studierenden, sowie eine Verbesserung der Ausstattung und der Serviceleistungen.

Für besonders begabte Studierende wird außerdem deren Förderung durch das Leonardo-Kolleg aus den Studienbeiträgen finanziert.

Der Gesamtbetrag, der der Universität zur Verfügung steht, wird je nach Anzahl der Studierenden auf die einzelnen Fakultäten aufgeteilt.

Verwendung

Verwendung der Studienbeiträge an der Naturwissenschaftlichen Fakultät (PDFs, nach Lehreinheiten aufgegliedert):

Verwendung der Studienbeiträge für zentrale Maßnahmen an der FAU:

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

Webseite der FAU zum Thema Studienbeiträge
Verwendung der Studienbeiträge
Antrag auf Befreiung von den Studienbeiträgen (PDF)
Hinweise zum Antrag (PDF)
Infos zu allen technischen und/oder organisatorischen Fragen einschließlich der Anträge

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